FAQ – Fragen & Antworten
Ist die Ausbildung staatlich anerkannt?
Ja. Unsere Barschule ist staatlich anerkannt und offzieller, berufsvorbereitender Bildungsträger für den Abschluss zum “Geprüfte/r Barmixer/in (IHK)” und “Geprüfte/r Barmeister/in (IHK)”.
Wo kann man übernachten?
Es gibt zahlreiche Übernachtungsmöglichkeiten in der Nähe unserer Barschule. Eine Übersicht von Gästehäusern, Pensionen und Hotels mit Adressen und Telefonnummern finden Sie hier.
Muss man Kurspakete am Stück absolvieren?
Nein. Jeder Kursteilnehmer kann sich die Termine der verschiedenen Kurse nach seinen eigenen Wünschen selbst zusammenstellen. Kurspakete können somit sowohl am Stück, wie auch verteilt auf verschiedene Termine absolviert werden.
Gibt es für die Lizenzkurse feste Termine?
Nein. Einer der wesentlichen Vorteile unserer Bartender Lizenzkurse besteht darin, dass die Unterrichtszeiten zwischen den Kursteilnehmern und den Ausbildern frei vereinbart werden können – ein maximal flexibles Ausbildungssystem.
Kann man die Kursgebühr in Raten zahlen?
Ja. Ab einer Kursgebühr in Höhe von 650,00 € können Kurse und Kurspakete in 2, 4, 6 oder 10 monatlichen Raten bezahlt werden. Die Details zur Ratenzahlung finden Sie unter Pkt. 7 in unseren AGBs
Werden die Kurse vom Arbeitsamt bezuschusst?
Ja. Die Ausbildungen an der GBS werden seit jeher von den verschiedensten öffentlichen und privaten Einrichtungen bezuschusst. Die Entscheidung trifft jedoch ausschließlich der zuständige Sachbearbeiter.